Im Zentrum unseres Handelns steht der Patient mit seinen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen sowie den Bedingungen, die er und seine Familie mitbringen.
Da der Erkenntniszuwachs im Bereich der Logopädie in den vergangenen Jahren rasant verlaufen ist, orientieren sich unsere Untersuchungsmethoden und Therapien an den neuesten Erkenntnissen.
Die Sprachtherapie erfolgt auf „Rezept“ (bei Ärzten ‚Heilmittelverordnung‘ / Formular 13, bei Kieferorthopäden und Zahnärzten ‚Zahnärztliche Heilmittelverordnung‘); sie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und kann grundsätzlich von jedem Arzt verschrieben werden. Oft ist jedoch die Verordnung durch einen Facharzt sinnvoll, da er die ggf. nötigen Voruntersuchungen durchführen kann.
Die Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum nur 4 Wochen gültig. Vereinbaren Sie deshalb schnellstmöglich einen Termin mit uns unter 030 / 530 88 555.
Sind Sie noch unsicher, ob Sie oder Ihr Kind eine logopädische Behandlung benötigt?
Freitags findet von 13:00 bis 14:00 Uhr eine offene Sprechstunde statt, in der Sie sich unverbindlich informieren können.